OB-Propaganda gegen AfD: Sierau gibt klein bei
Nach der von der AfD durchgesetzten Ratssondersitzung am 12. August hatte der OB Tage später wohlweißlich bereits das entsprechende Video und einen Text von der Stadtseite „Dortmund.de“ entfernen lassen. Die Erklärung Sieraus, er wolle es nicht wieder tun, sah das Verwaltungsgericht nunmehr als ausreichend an und lehnte den Antrag unseres Kreisverbandes auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (15 L 1188/20).
Der Kreisverband hatte sich dagegen gewehrt, dass Sierau als höchster Wahlbeamter der Stadt weiter amtsmissbräuchlich zu Lasten der AfD in den Kommunalwahlkampf eingreift. Am Tag vor der von der AfD-Fraktion durchgesetzten Ratssondersitzung am 12. August, die sich mit den Drohsätzen des OB gegen Entscheidungsträger in Land und Bund beschäftigte, hatte Herr Sierau eine „persönliche Erklärung“ als 14 Minuten langes Video und zugleich als Text über die Medienkanäle der Stadt veröffentlicht. Darin kritisiert er u.a. politische Aussagen der AfD-Bundespolitiker Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland und spricht von der „Bedeutungslosigkeit der AfD im Kommunalwahlkampf“. Es gebe aber für „die Wählerschaft die Möglichkeit, sich anlässlich der Kommunalwahl am 13. September …. zu positionieren“.
Das Medienhaus Lensing-Wolff geht bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen juristisch gegen „Dortmund.de“ vor. Hier geht es zugleich auch um eine Wettbewerbsverzerrung durch ein mit öffentlichen Geldern finanziertes Stadt-Portal.
Ihre
AfD Dortmund