+++ Mehr Thüringen wagen –Arbeitspflicht für Asylbewerber jetzt! +++
Gemäß § 5 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen Asylbewerbern Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus erlaubt es Abs. 4 desselben Paragrafen, arbeitsfähige und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit zu verpflichten.
Zahlreiche Thüringer Landkreise haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht. Die AfD will diesen Weg auch in Dortmund beschreiten und stellte in der vergangenen Ratssitzung den Antrag zur Einführung einer Arbeitspflicht.
AfD-Ratsfrau Barbara Palluch begründete den Antrag im Rat:
„Wir leben in einer Stadt, die aktuell mehr denn je unter Druck steht. Während die Abgabenlast die arbeitende Bevölkerung enorm belastet, gönnen wir uns eine Sozialpolitik, die andere bedingungslos zu betüddeln sucht. Unser Antrag stellt in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum gerechten Ausgleich innerhalb unserer Stadtgesellschaft – und damit auch zur Wahrung des sozialen Friedens – dar. Die Verdoppelung der Arbeitsaufnahmen ist zusammen mit der Verdrängung jener, die sich nur an unseren Kassen bedienen wollen, notwendig geboten, um den Solidaritätswillen unserer arbeitenden Bürger nicht weiter zu überreizen. Geben Sie sich einen Ruck, damit tatsächlich wieder neben Fördern auch Fordern gegeben ist und stimmen Sie dem Antrag zu. Die Dortmunder verdienen, dass wieder klare Bedingungen gestellt werden!“
Doch die Altfraktionen stimmten gegen den Antrag und damit auch gegen eine gerechte Lastenverteilung. Nach ihrem Willen sollen die Dortmunder weiterhin einseitig solidarisch sein, ohne einen Gegenbeitrag zum Gemeinwohl zu erhalten.