Landgericht schiebt Hofberichterstattung von Oberbürgermeistern Riegel vor
Das Landgericht Dortmund gab dem klägerischen Begehren vollumfänglich recht und untersagte der Stadt Dortmund zukünftig diese vom Steuerzahler finanzierte Form der „Stadtpropaganda“, die letztlich nur den Stadteliten dient und kritische Berichterstattung zurückdrängt. Den Oberbürgermeister wird es nicht erfreuen, dass seine „Hofberichterstattung“, die zudem einen Nachteil gegen politische Mitbewerber darstellte, nun gerichtlich zurückgestutzt wird.
Heiner Garbe, Fraktionsvorsitzender der AfD Dortmund, zeigte sich erfreut und erklärte: „Dieser Tag ist ein Sieg für die Pressefreiheit und stärkt die kritische Berichterstattung in Dortmund. Es war unzumutbar, dass der Oberbürgermeister die Inszenierung seines Sonnenkönigtums auf Kosten der Dortmunder Bürger finanzieren ließ.“
Das Urteil gilt als richtungsweisend, da es Auswirkungen auf zahlreiche städtische Medienportale haben wird, die auf Steuerzahlerkosten den freien Medienmarkt verfälschen. Die AfD wird sich zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl 2020 gegen eine schleichende Mediendominanz städtischer Kommunikationsportale und für die Pressefreiheit engagieren.
Ihre
AfD-Fraktion Dortmund