+++ Mittels Ordnungsbehördlicher Verordnungen freie „Säuferszenen“ bekämpfen +++

An bestimmten Orten ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten. Denn der ausufernde öffentliche Alkoholkonsum hat in unserer Innenstadt und den Vororten Räume der Verwahrlosung und Unsicherheit geschaffen. Hiergegen müssen wir mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen vorgehen. „Freies Saufen für freie Bürger“ kann nicht die Devise einer Stadt sein, um die öffentliche Verwahrlosung zu bekämpfen.