+++ Zwei Drittel der ukrainischen Flüchtlinge in Dortmund beziehen Bürgergeld +++

Bald vier Jahre ist es her, dass fast anderthalb Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen. Aufgrund der EU-Massenzustromsrichtlinie sind ihre rechtlichen Aufenthaltsbedingungen gegenüber anderen Migranten und Flüchtlingen besonders priviligiert. Sie erhalten zudem Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) und nicht wie üblich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Rund 52,2 Prozent der 1,3 Millionen Ukrainer beziehen in Deutschland Bürgergeld. In Dortmund liegt der Prozentsatz noch deutlich höher. Derzeit halten sich knapp 9.800 ukrainische Flüchtlinge in unserer Stadt auf, wovon knapp zwei Drittel Leistungen nach dem SGBII beziehen. Dies ergab eine aktuelle Anfrage der AfD-Ratsfraktion.

Dortmund übertrifft somit die bereits hohe Quote an ukrainischen Sozialhilfebeziehern auf Bundesebene. Der Sozialstaatsgedanke wird seit Jahren ad absurdum geführt und zwar in noch gravierenderer Form als bei anderen Migrantengruppen. Neuankömmlinge können sich auf dieselben Ansprüche berufen wie Leistungsbezieher, die selbst lange Zeit in die Sozialkassen eingezahlt haben.

Zwar hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die ukrainischen Flüchtlingen künftig nur noch den Bezug von üblichen (und nicht bedeutend geringeren) Asylbewerberleistungen ermöglicht. Zu befürchten ist jedoch, dass der Staat von der Überführung in einen anderen Rechtskreis finanziell kaum profitieren wird.

Abhilfe schafft daher einzig und allein die Rückführung aller ukrainischen Flüchtlinge in sichere Gebiete innerhalb der Ukraine, wie etwa dem Westen des Landes. Zum Schutz des Sozialstaates und zum Schutz des Leistungsgedankens, aber auch zugunsten eines schwer verwüsteten Landes, das jeden seiner Bürger zum Wiederaufbau benötigt.

Ihre

AfD-Ratsfraktion

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