Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers
Unsere Anfrage samt Antrag können Sie bereits hier nachlesen:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Im Fall der 13-Jährigen war aus den Medien zu entnehmen, dass der Afghane die 13-Jährige in einen Hausflur in der Nordstadt zerrte und dort sexuell missbrauchte.
Laut Medienberichten war der Afghane bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte in Erscheinung getreten.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
- War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
- Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
- Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
- Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
- Wenn nein, warum nicht?
„Der Ausschuss lädt den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund zu einer kommenden Sitzung ein. Der LOSta wird gebeten, dort über das Mitteilungssystem „MiStra“ im Allgemeinen und die erfolgten Mitteilungen im konkreten Fall des tatverdächtigen Afghanen zu berichten.“